Glossar

A

Absturzsicherheit

Schutz von Personen vor dem Herunterfallen aus Höhen, z. B. bei Balkonen, Treppen oder Galerien.

Abweichung (von Normen)

Begründete Unterschreitung oder Überschreitung normativer Vorgaben, z. B. beim Erhalt von Anlageteilen.

Altbauten

Ältere bestehende Gebäude, für die oft erleichterte Anforderungen gelten.

Aussenlärm

Lärm von ausserhalb des Gebäudes (z. B. Verkehr, Industrie).


B

Baubewilligung

Behördliche Genehmigung für Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen.

Bauen im Bestand

Planen und Realisieren von Massnahmen an bestehenden Gebäuden.

Bauliche Hindernisse

Bauliche Gegebenheiten, die Menschen mit Behinderungen den Zugang oder die Nutzung eines Gebäudes erschweren oder verunmöglichen.

Bauteil

Einzelnes konstruktives Element eines Bauwerks (z. B. Wand, Decke, Dach, Fenster), das definierte Funktionen hinsichtlich Tragfähigkeit, Wärme-, Schall- und Brandschutz erfüllt; relevant für Nachweise gemäss SIA-Normen und kantonalen Bau- und Energievorschriften.

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Es bezieht sich auf den öffentlichen Raum, Bauten und den Zugang zu Dienstleistungen.
Art. 12 definiert die Kostengrenzen für verhältnismässige Anpassungen.
Art. 13 definiert, für welche Gebäude die Pflicht zur Beseitigung baulicher Hindernisse gilt (z. B. Mindestanzahl Wohnungen oder Arbeitsplätze).

Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)

Die Behindertengleichstellungsverordnung konkretisiert die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Bewilligungspflichtige Massnahmen

Bauliche Eingriffe, die eine Baubewilligung erfordern und damit die Einhaltung aktueller Normen auslösen können.

Brandschutznorm

Übergeordneter Teil der Brandschutzvorschriften (BSV), der Ziele, Grundsätze und Begriffe festlegt.

Brandschutzvorschriften (BSV)

Schweizweit gültige Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz, erlassen von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).


D

Denkmalschutz

Rechtlicher Schutz von Bauten mit kulturhistorischem Wert, der bauliche Eingriffe einschränken kann.

Dokumentation D 0158 Geländer und Brüstungen

SIA-Dokumentation mit Auslegungshilfen zur Anwendung der Norm SIA 358, insbesondere für Bestandesbauten.


E

Einzelbauteilnachweis

Energienachweis, bei dem einzelne Bauteile (z. B. Wand, Dach, Fenster) separat anhand ihrer U-Werte und Grenzwerte beurteilt werden, anstelle eines Gesamt- oder Systemnachweises (gemäss kantonalen Energievorschriften / MuKEn).

EN-10

Kantonales Formular bzw. Nachweisdokument für energetische Anforderungen (Bezeichnung kann je nach Kanton variieren), insbesondere für Umbauten, Sanierungen oder Einzelbauteilnachweise.

Energetische Vorschriften

Gesetzliche und normative Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden.

Energetischer Nachweis

Die Summe aller beheizten oder gekühlten Geschossflächen eines Gebäudes, gemessen innerhalb der thermischen Gebäudehülle, gemäss SIA 416 und relevant für Energiekennwerte nach SIA 380/1.

Energieeffizienz

Möglichst geringer Energieeinsatz bei gleichbleibendem Nutzungs- und Komfortniveau.

Erdbebensicherheit

Fähigkeit eines Bauwerks, Erdbeben ohne Einsturz oder unzulässige Schäden zu überstehen.

Erleichterte Anforderungen

Abgeschwächte oder angepasste Vorschriften für bestehende Gebäude, um deren Besonderheiten zu berücksichtigen.

Ermessensspielraum

Rechtlicher Handlungsspielraum der Behörde bei der Beurteilung von Massnahmen und Abweichungen. Im Kontext des Bauens im Bestand bedeutet dies, dass die zuständige Behörde nicht immer strikt nach festgelegten Regeln entscheiden muss, sondern verschiedene Optionen abwägen und eine sachgerechte Entscheidung treffen kann.


F

Fassadensanierung

Bauliche Massnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Ersatz von Bauteilschichten oder Fenstern), mit Auswirkungen auf Energieeffizienz, Schallschutz und Erscheinungsbild.


G

Gebäudetechnik

Technische Anlagen eines Gebäudes für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär (HLKS).

Gebrauchstauglichkeit

Fähigkeit eines Tragwerks und weiterer Bauteile, die Funktionstüchtigkeit, ein angemessenes Erscheinungsbild sowie den Komfort der Nutzenden zu gewährleisten.

Gleichwertige Massnahmen / Gleichwertigkeitsnachweis

Alternative Lösungen, mit denen die Schutzziele trotz Abweichung von Richtlinien erreicht werden.


H

Heizwärmebedarf

Energiemenge, die erforderlich ist, um ein Gebäude unter Normbedingungen zu beheizen; definiert und berechnet gemäss SIA 380/1.


K

Kantonale Bauverordnung

Rechtliche Grundlage der Kantone, die Normen wie die SIA 181 verbindlich erklärt.

Komfortansprüche

Anforderungen der Nutzenden an Raumklima, Luftqualität, Temperatur und Geräuschpegel.


L

Lichte Raumhöhe

Freie Höhe zwischen der Oberkante des Bodenbelags und der Unterkante der Deckenkonstruktion (bei sichtbaren Deckenbalken zählt deren Unterseite); relevant für Wohn- und Aufenthaltsräume.

Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Bundesverordnung zum Schutz vor schädlichem oder lästigem Lärm; regelt Immissionsgrenzwerte und Anforderungen an bauliche und planerische Massnahmen.

Luftschall

Schall, der sich über die Luft ausbreitet (z. B. Sprache, Musik) und durch Trennbauteile übertragen wird; bewertet gemäss SIA 181.


M

Minergie

Schweizer Gebäudestandard für hohe Energieeffizienz, Komfort und Werterhalt; basiert auf gesetzlichen Mindestanforderungen und weitergehenden freiwilligen Vorgaben.

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)

Harmonisiertes Regelwerk der Kantone zu energetischen Anforderungen.


N

Nutzungsänderung, Umnutzung

Wechsel des Nutzungszwecks eines Gebäudes, einer Nutzungseinheit oder eines Raums, z. B. von Büro zu Wohnung, mit oder ohne bauliche Veränderung, die neue Anforderungen an Energie, Schallschutz, Brandschutz und Baurecht auslöst.

Nutzungseinheit

Räumlich und funktional zusammengehörender Bereich eines Gebäudes mit einheitlicher Nutzung (z. B. eine Wohnung oder ein Büro), relevant für Schall-, Brandschutz und Energienachweise.

Nutzungsvereinbarung

Dokument mit der Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft oder der Eigentümerschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung, Nutzung und Erhaltung des Bauwerks.


O

Öffentliche Bauten

Gebäude mit Publikumsverkehr (z. B. Gastronomie).


P

Plattform Heureka

Webplattform mehrerer kantonaler Gebäudeversicherungen mit Praxisbeispielen zu Umbau, Sanierung und Umnutzung.


S

Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheit

Begrenzung von Lärm innerhalb einer Wohnung oder Nutzungseinheit (z. B. Körperschall zwischen den Räumen).

Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten

Schalldämmung zwischen verschiedenen Wohnungen oder Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungstrennwände, Geschossdecken).

SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz

Schweizer Norm, die Anforderungen an Raumklima, Feuchteschutz und Lüftungskonzepte festlegt.

SIA 181 Schallschutz im Hochbau

Schweizer Norm, die Anforderungen an Schalldämmung, Lärmgrenzwerte und Nachweisverfahren festlegt.

SIA 269/8 Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben

Schweizer Norm zur Beurteilung der Erdbebensicherheit bestehender Tragwerke.

SIA 358 Geländer und Brüstungen

Schweizer Norm, die Anforderungen an die Absturzsicherheit festlegt.

SIA 380/1 Heizwärmebedarf

Schweizer Norm zur Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden, insbesondere des Heizwärmebedarfs und der Gesamtenergiekennwerte.

SIA 500 Hindernisfreie Bauten

Schweizer Norm, die Anforderungen und Richtwerte zur hindernisfreien Gestaltung von Bauten festlegt. Sie gilt für die Projektierung und Ausführung von öffentlich zugänglichen Bauten, Wohnbauten und Bauten mit Arbeitsplätzen. Die Norm zielt darauf ab, jeden Bau für alle und ohne Diskriminierung zugänglich zu machen.

Systemnachweis

Energienachweis, der das Gebäude als Gesamtsystem betrachtet (Hülle, Haustechnik, Energieversorgung) und nicht nur einzelne Bauteile.


T

Tragsicherheit

Fähigkeit eines Tragwerks und seiner Bauteile, die Gesamtstabilität sowie einen für die anzunehmenden Einwirkungen ausreichenden Tragwiderstand entsprechend einer festgelegten, erforderlichen Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Tragstruktur / Tragwerk

Gesamtheit aller tragenden Bauteile eines Gebäudes (z. B. Wände, Stützen, Decken, Fundamente), die Lasten aufnehmen und ableiten können.

Tragwände / tragende Wände

Wände, die Lasten (Eigengewicht, Nutzlasten, Erdbebenkräfte) aufnehmen und in den Baugrund ableiten.

Trennbauteil

Bauliches Element (z. B. Wand, Decke), das zwei Nutzungseinheiten oder Räume voneinander trennt und Anforderungen an Schall-, Wärme- und Brandschutz erfüllen muss.

Trittschall

Körperschall, der durch Begehen von Decken entsteht und in darunterliegende Räume übertragen wird; bewertet gemäss SIA 181.


U

U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)

Kennwert für den Wärmeverlust eines Bauteils pro Quadratmeter und Kelvin; je kleiner der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung.

Umbau

Bauliche und räumliche Veränderung eines bestehenden Gebäudes.

Umnutzung

Siehe «Nutzungsänderung».

Unterhaltsarbeiten

Massnahmen zur Instandhaltung ohne Veränderung der Gebäudestruktur oder Nutzung (z. B. Malerarbeiten, Reparaturen).


V

Verhältnismässigkeit

Abwägung zwischen Nutzen der Massnahmen und deren Aufwand bzw. Kosten.

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)

Organisation der kantonalen Gebäudeversicherungen, die die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften erarbeitet.

Vollzugshilfe

Fachliche Anleitung von Bund oder Kantonen zur einheitlichen Anwendung und Auslegung von Gesetzen, Verordnungen und Normen im Baubewilligungsverfahren.


W

Werkeigentümerhaftung (OR Art. 58)

Haftung der Eigentümerschaft von Gebäuden für Schäden, die aus der Beschaffenheit des Gebäudes entstehen, z. B. mangelhafte Tragsicherheit oder Absturzsicherheit.


Z

Zustandsbeurteilung

Zusammenfassende Analyse und Bewertung der Informationen über den aktuellen Zustand des Bauwerks und die bisherige Zustandsentwicklung, verbunden mit einer Voraussage der weiteren Zustandsentwicklung und deren Konsequenzen während der Restnutzungsdauer.