Gibt es bei Sanierungen Erleichterungen bezüglich der Anforderungen an den Schallschutz?

Erleichterungen gegenüber den Neubauanforderungen gibt es beim Trittschall.
Falls die Vorschriften nicht eingehalten werden können, sind individuelle Lösungen mit der Bewilligungsbehörde zu suchen, wobei auch die Verhältnismässigkeit berücksichtigt wird. Innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es grundsätzlich keine Vorschriften.

Weitere Informationen:

Der Schallschutz im Hochbau ist in der Norm SIA 181 geregelt. Sie regelt den Schallschutz zwischen den Nutzungseinheiten, aber auch an der Aussenhülle. Die Anforderungen der Norm müssen bei einer Sanierung auch eingehalten werden, wenn es kein Baugesuch braucht, zum Beispiel bei einem Fensterersatz. Dies gilt sowohl für den Luft- wie auch für den Trittschall, wobei bei einer Sanierung hinsichtlich des Trittschalls um 2 dB erleichterte Vorschriften gelten.

Quelle: SIA 181:2020 – Schallschutz im Hochbau | PBG § 220 Absatz 1–3

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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