Schlüsselbegriff: Erneuerungszyklus

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Muss ein bestehendes Wohngebäude auf Erdbebensicherheit überprüft werden, ohne dass ein Umbau oder eine Sanierung geplant ist?

Für Wohnbauten konventioneller Bauart (freistehend, bis zweigeschossig), die keine gravierenden Schwachstellen aufweisen (wie beispielsweise fehlende Tragwände in eine Richtung), ist in der Regel eine ausreichende Erdbebensicherheit vorhanden; eine Überprüfung der Erdbebensicherheit ist nicht notwendig.