Gibt es bei Sanierungen Erleichterungen bezüglich der Anforderungen an den Schallschutz?
Erleichterungen gegenüber den Neubauanforderungen gibt es beim Trittschall.
Falls die Vorschriften nicht eingehalten werden können, sind individuelle Lösungen mit der Bewilligungsbehörde zu suchen, wobei auch die Verhältnismässigkeit berücksichtigt wird. Innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es grundsätzlich keine Vorschriften.