Muss bei einer Umnutzung, mit oder ohne baulicher Veränderungen, eine mechanische Lüftung eingebaut werden?
Nach SIA 180 ist immer ein Lüftungskonzept erforderlich. Ein Nutzungskonzept ist die Voraussetzung für ein Lüftungskonzept. Für die Baueingabe sind gemäss MuKEn Angaben zum Lüftungskonzept zu machen (Nachweis EN-105). Es sind verschiedene Lösungen möglich – eine natürliche, eine mechanische oder eine kombinierte Lüftung. Bei Wohn- und Büronutzungen ist nicht zwingend eine mechanische Lüftung erforderlich. An lärmintensiven Standorten kann aber eine mechanische Lüftung vorgeschrieben werden.
Eine wichtige Rolle bei der Lüftungsplanung spielen der Feuchteschutz, Gerüche, Luftverunreinigungen im Innern und Lärmbelastungen. Bei öffentlichen Nutzungen wie Gastronomiebetrieben/-küchen gelten besondere Vorgaben.