Schlüsselbegriff: Nutzungsvereinbarung

Passende Fragen und Antworten

Bei einer Holzbalkendecke bestehen grosse Durchbiegungen, die die normativen Anforderungen nicht erfüllen. Sind Massnahmen zur Reduktion der Durchbiegungen notwendig?

In der Norm werden Durchbiegungen von Tragwerksteilen unter dem Begriff Gebrauchtsauglichkeit geregelt. Die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit oder allfällige Abweichungen davon, in diesem Fall die Deckendurchbiegungen, können mit der Eigentümerschaft festgelegt werden, falls die Behebung beispielweise zu unverhältnismässigen Kosten führen würde. Üblichweise wird dies im Dokument «Nutzungsvereinbarung» gemacht. Abweichungen von der Tragsicherheit sind hingegen zu vermeiden.