Schlüsselbegriff: SIA 181

Passende Fragen und Antworten

Gibt es bei Sanierungen Erleichterungen bezüglich der Anforderungen an den Schallschutz?

Erleichterungen gegenüber den Neubauanforderungen gibt es beim Trittschall.
Falls die Vorschriften nicht eingehalten werden können, sind individuelle Lösungen mit der Bewilligungsbehörde zu suchen, wobei auch die Verhältnismässigkeit berücksichtigt wird. Innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es grundsätzlich keine Vorschriften.

Muss beim Ersatz eines Bodenbelags der Schallschutz verbessert werden?

Wenn der Ersatz des Bodenbelages bei gleichbleibender Nutzung zu keiner Verschlechterung führt, also wenn zum Beispiel kein weicher Belag durch einen harten Belag ersetzt wird, muss keine Anpassung vorgenommen werden, auch wenn der Schallschutz des Gesamtaufbaus ungenügend ist.