Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten gilt für die Projektierung und Ausführung von öffentlich zugänglichen Bauten, Wohnbauten und Bauten mit Arbeitsplätzen. Die Norm zielt darauf ab, jeden Bau für Alle und ohne Diskriminierung zugänglich zu machen. Link
Passende Fragen und Antworten
Welche Bestimmungen hinsichtlich Barrierefreiheit gelten bei einem Eingriff in den Bestand, sofern die Beseitigung baulicher Hindernisse erforderlich ist?
Die konkreten Bestimmungen sind kantonal geregelt, in der Regel mit Bezug auf die Norm SIA 500. Sie kommen beim Erreichen der Mindestanzahl Wohnungen beziehungsweise Arbeitsplätze und innerhalb der Verhältnismässigkeit zur Anwendung. Bei gegebenen Erschwernissen im Bestand bietet die Norm SIA 500 mit den als «bedingt zulässig» bezeichneten Lösungen einen Spielraum für begründete Ausnahmen von den Regelvorgaben. Die Beurteilung der ausreichenden Erfüllung liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde.