Ist bei einem Umbau eine nachträgliche Wärmedämmung der Leitungen erforderlich?

Grundsätzlich müssen die Dämmungen von Leitungen nach wesentlichen Umbauten denselben Anforderungen wie neue Installationen entsprechen. Einzelne kantonale Wärmedämmvorschriften führen die Zumutbarkeit als Kriterum auf.

MUKEn 2025, Art. 1.19: «In begründeten Fällen […] sowie bei Platzproblemen bei Ersatz und Erneuerungen können die Dämmstärken reduziert werden.»

Weitere Informationen:

Quelle: MuKEn 2025, Art. 1.19

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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