Sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei einem Umbau dieselben wie bei einem Neubau?

Die Norm SIA 500 sieht reduzierte, sogenannte «bedingt zulässige» Mindestmasse vor, wo Gegebenheiten im Bestand die Erfüllung der Normalmasse verhindern.

Weitere Informationen:

Die bedingt zulässige Kabinengrösse für Lifte in öffentlichen Bauten und Wohnbauten beträgt zum Beispiel 1.00 m x 1.25 m statt regulär 1.10 m x 1.40 m.

Quelle: Art. 3.7.3 SIA 500

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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