Die Norm SIA 500 sieht reduzierte, sogenannte «bedingt zulässige» Mindestmasse vor, wo Gegebenheiten im Bestand die Erfüllung der Normalmasse verhindern.
Weitere Informationen:
Die bedingt zulässige Kabinengrösse für Lifte in öffentlichen Bauten und Wohnbauten beträgt zum Beispiel 1.00 m x 1.25 m statt regulär 1.10 m x 1.40 m.
Quelle: Art. 3.7.3 SIA 500