Die Neuinstallation oder Ergänzung von Elektroheizungen oder -boilern ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Infrarotheizungen. Nach den neuen Energievorschriften müssen sie innerhalb der nächsten Jahre ersetzt werden, das genaue Datum variiert je nach Kanton. Ausnahmen können mit den Behörden geprüft werden.
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Boiler können an die Heizung angehängt werden, oft macht aber auch ein Ersatz mit einem Wärmepumpenboiler Sinn. Dazu ist ein genügend grosser Raum (ca. 5–10 m²) notwendig.
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