Muss eine Heizung, die mit fossilem Brennstoff oder Strom betrieben wird, bei einer Gebäudesanierung/-erweiterung ersetzt werden?
Bei einer Sanierung der Gebäudehülle muss nicht gleichzeitig das Heizsystem ersetzt werden. Bei Gebäudeerweiterungen sind die zu ergreifenden Massnahmen am Heizsystem von der Dimension der Erweiterung abhängig.
Kann eine Elektroheizung oder ein Elektroboiler bei einer Gebäudesanierung/-erweiterung ersetzt oder erweitert werden?
Die Neuinstallation oder Ergänzung von Elektroheizungen oder -boilern ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Infrarotheizungen. Nach den neuen Energievorschriften müssen sie innerhalb der nächsten Jahre ersetzt werden, das genaue Datum variiert je nach Kanton. Ausnahmen können mit den Behörden geprüft werden.