Nach SIA 180 ist immer ein Lüftungskonzept erforderlich. Ein Nutzungskonzept ist die Voraussetzung für ein Lüftungskonzept. Für die Baueingabe sind gemäss MuKEn Angaben zum Lüftungskonzept zu machen (Nachweis EN-105). Es sind verschiedene Lösungen möglich – eine natürliche, eine mechanische oder eine kombinierte Lüftung. Bei Wohn- und Büronutzungen ist nicht zwingend eine mechanische Lüftung erforderlich. An lärmintensiven Standorten kann aber eine mechanische Lüftung vorgeschrieben werden.
Eine wichtige Rolle bei der Lüftungsplanung spielen der Feuchteschutz, Gerüche, Luftverunreinigungen im Innern und Lärmbelastungen. Bei öffentlichen Nutzungen wie Gastronomiebetrieben/-küchen gelten besondere Vorgaben.
Weitere Informationen:
Die Vorgaben des Arbeitsgesetzes sind einzuhalten.
Quelle: SIA 180 Kapitel 3 (Bedarf Lüftungskonzept), SIA 382/1 Kapitel 4, Figur 4 (Konzept) | SIA 382.1 (Lüftung/Klima, nutzungsspezifisch)
separate Norm für Wohnungslüftngen 382/5 | Wegleitung zur Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz, Kapitel, 4. Abschnitt, Art. 18 Lüftungsanlagen