Kann ein Gebäude umgebaut oder erweitert werden, wenn der Bestand dem künftigen Parkplatzbedarf nicht gerecht wird?

Ja. Mithilfe eines Mobilitäskonzepts kann der Normbedarf der erforderlichen Anzahl Parkplätze reduziert werden.
Ein Mobilitätskonzept kann im Rahmen von Sonderbauvorschriften oder einer Gestaltungsplanpflicht vorgeschrieben sein. Es kann aber auch freiwillig erstellt werden, zum Beispiel im Rahmen der Umnutzung oder des Umbaus von Bestandsobjekten. Mobilitätskonzepte sind Planungsinstrumente und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einzureichen.

Weitere Informationen:

Unabhängig davon, ob ein Mobilitätskonzept vorliegt oder nicht, gilt: Erlauben es die örtlichen Verhältnisse nicht, die erforderliche Anzahl Parkplätze auf der eigenen oder einer fremden Parzelle zu erstellen, ist eine Parkplatzersatzabgabe zu entrichten.

Quelle: Beispiel Kanton Zürich: Merkblatt Mobilitätskonzepte Beispiel Kanton Zürich: Merkblatt Mobilitätskonzepte

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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