Das Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Sie bezieht sich auf den öffentlichen Raum, Bauten und den Zugang zu Dienstleistungen. Link
Passende Fragen und Antworten
Muss bei jedem baulichen Eingriff im Bestand eine Prüfung der Barrierefreiheit stattfinden?
Erst bei der Notwendigkeit einer Baubewilligung besteht die Pflicht zur Prüfung und Beseitigung baulicher Hindernisse. Gemäss Art. 3 BehiG sind davon Gebäude betroffen, die mehr als 8 Wohnungen beziehungsweise mehr als 50 Arbeitsplätze aufweisen. Manche Kantone legen tiefere Mindestzahlen fest.