Schlüsselbegriff: Einzelbauteilnachweis

Passende Fragen und Antworten

Gelten für eine Sanierung oder einen Umbau die gleichen energetischen Anforderungen wie für einen Neubau?

Ohne bauliche Eingriffe gilt der Bestandsschutz. Bei einem Umbau gelten gemäss SIA 380/1 weniger strenge Werte für den Einzelbauteilnachweis sowie den Systemnachweis als bei einem Neubau. Für neue Bauteile (zum Beispiel Dachlukarnen) oder neu beheizte Räume (zum Beispiel ausgebautes Dachgeschoss) müssen im Rahmen eines Umbaus die gleichen Anforderungen wie bei einem Neubau erfüllt werden.

Muss ein Gebäude bei einer Sanierung oder einem Umbau überall gleich gut gedämmt werden?

Der Einzelbauteilnachweis nach SIA 380/1 erlaubt, nur einzelne Bauteile zu dämmen. Einzelmassnahmen sind möglich und es muss nicht die gesamte Gebäudehülle energetisch erneuert werden.

Ist es möglich, eine Dämmmassnahme an anderer Stelle zu kompensieren, wenn an bestimmten Orten eine bauliche Umsetzung nicht realisierbar ist?

Bei einer Gesamtsanierung oder bei einem Umbau bietet der Systemnachweis nach SIA 380/1 Flexibilität, sodass weniger gedämmte Bauteile mit besser gedämmten kompensiert werden können. Es gilt, den Heizwärmebedarf für Umbauten einzuhalten. Bei der Sanierung von einzelnen Bauteilen kommt in der Regel der Einzelbauteilnachweis zur Anwendung. Hier gelten die Grenzwerte nach SIA 380/1, die pro Bauteil erreicht werden müssen.

Muss bei einer Fassadensanierung in jedem Fall die Gebäudehülle gedämmt werden?

Ein Bauteil muss energetisch ertüchtigt werden, wenn es vom Umbau betroffen ist. Das gilt, wenn an einem Bauteil im Zuge des Umbaus mehr als blosse Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (wie zum Beispiel Reinigung, Anstrichserneuerung, Reparatur Aussenputz) vorgenommen werden. Wird zum Beispiel der Aussenputz vollflächig ersetzt, gelten diese Gebäudehüllenpartien als «vom Umbau betroffen». Fenster werden beim Einzelbauteilnachweis nach SIA 380/1 separat betrachtet und sind nicht an den energetischen Zustand der opaken Fassade geknüpft.