Ohne bauliche Eingriffe gilt der Bestandsschutz. Bei einem Umbau gelten gemäss SIA 380/1 weniger strenge Werte für den Einzelbauteilnachweis sowie den Systemnachweis als bei einem Neubau. Für neue Bauteile (zum Beispiel Dachlukarnen) oder neu beheizte Räume (zum Beispiel ausgebautes Dachgeschoss) müssen im Rahmen eines Umbaus die gleichen Anforderungen wie bei einem Neubau erfüllt werden.
Weitere Informationen:
Es sind die kantonalen Energie- und Wärmedämmvorschriften zum Vollzug sind zu berücksichtigen.
Quelle: Norm SIA 380/1:2016 – Heizwärmebedarf, Tabellen 2 und 3, Abschnitte 2.3.8 und 2.3.10