Ja. Mithilfe eines Mobilitäskonzepts kann der Normbedarf der erforderlichen Anzahl Parkplätze reduziert werden.
Ein Mobilitätskonzept kann im Rahmen von Sonderbauvorschriften oder einer Gestaltungsplanpflicht vorgeschrieben sein. Es kann aber auch freiwillig erstellt werden, zum Beispiel im Rahmen der Umnutzung oder des Umbaus von Bestandsobjekten. Mobilitätskonzepte sind Planungsinstrumente und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einzureichen.
Gesetzlich verbindlich sind die Vorgaben der kommunalen Bauordnung, sofern diese Vorgaben zur Geometrie von Parkieranlagen definiert. Falls die Bauordnung auf die VSS-Normen verweist, gelten diese in der betreffenden Gemeinde rechtsverbindlich. Mögliche Abweichungen von den Normen oder der Bauordnung können begründet werden mittels Nachweis der Befahrbarkeit mithilfe von Schleppkurven (gegebenenfalls unter Beizug eines Verkehrsplanungsbüros).