Gesetzlich verbindlich sind die Vorgaben der kommunalen Bauordnung, sofern diese Vorgaben zur Geometrie von Parkieranlagen definiert. Falls die Bauordnung auf die VSS-Normen verweist, gelten diese in der betreffenden Gemeinde rechtsverbindlich. Mögliche Abweichungen von den Normen oder der Bauordnung können begründet werden mittels Nachweis der Befahrbarkeit mithilfe von Schleppkurven (gegebenenfalls unter Beizug eines Verkehrsplanungsbüros).
Weitere Informationen:
Die VSS-Normen beinhalten Vorgaben zu Anordnung und Grösse von Parkfeldern für Autos, Motorräder und Velos. Dabei handelt es sich um technische Normen, die grundsätzlich keinen rechtsverbindlichen Charakter haben.
Siehe auch Publikation «Normung und Recht – der rechtliche Status von Normen», herausgegeben durch die Schweizerische Normen-Vereinigung SNV.
Quelle: Publikation «Normung und Recht – der rechtliche Status von Normen», herausgegeben durch die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV).