Bei einer Gebäudesanierung wird festgestellt, dass das Geländer die Anforderungen der Norm SIA 358 nicht erfüllt. Was ist zu tun?

Führt die Sanierung zu keiner Minderung der Absturzsicherheit, muss dargelegt werden, warum die vollständige Einhaltung der Norm nicht möglich oder nicht verhältnismässig ist, beispielsweise aufgrund baulicher Gegebenheiten beim Bestand, Denkmalschutz oder unverhältnismässiger Kosten. In diesem Fall ist aufzuzeigen, wie trotz der Abweichung von der Norm ein gleichwertiges Schutzniveau hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit erreicht werden kann. Dazu können technische Gutachten, alternative Lösungen oder zusätzliche Schutzmassnahmen dienen.

Weitere Informationen:

Quelle: SIA Norm 358:210, Art. 0.3 Abweichungen | SIA Dokumentation D 0158:2001

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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