Das Baurecht ist Sache der Kantone. In den meisten Kantonen gibt es für Baugesuche von privaten Bauherrschaften und für entsprechende Baubewilligungen keine expliziten Auflagen und auch keine baurechtlichen Kontrollen bezüglich der Erdbebensicherheit. Das gilt sowohl für Neu- als auch für Umbauten, wobei es Ausnahmen gibt (zum Beispiel die Kantone Wallis und Basel-Stadt).
Weitere Informationen:
Quelle: Erdbebensicherheit von Gebäuden – Rechts- und Haftungsfragen, SGEB, 2010 Kantonale Baugesetze