In der Norm werden Durchbiegungen von Tragwerksteilen unter dem Begriff Gebrauchtsauglichkeit geregelt. Die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit oder allfällige Abweichungen davon, in diesem Fall die Deckendurchbiegungen, können mit der Eigentümerschaft festgelegt werden, falls die Behebung beispielweise zu unverhältnismässigen Kosten führen würde. Üblichweise wird dies im Dokument «Nutzungsvereinbarung» gemacht. Abweichungen von der Tragsicherheit sind hingegen zu vermeiden.
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Quelle: Norm SIA 269