Für bestehende Gebäude gelten nicht die gleichen Anforderungen wie für Neubauten. Es darf vom Zielwert der Erdbebensicherheit an Neubauten abgewichen werden, sofern die Kosten für die Erdbebenertüchtigung nicht verhältnismässig sind. Die Norm SIA 269/8 beschreibt das Vorgehen zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit (Nachweisverfahren, Emittlung Verhältnismässigkeit, etc.). Für bestehende Gebäude gelten jedoch Mindestanforderungen, die je nach Nutzung bei 25 % beziehungsweise 40 % der Anforderungen an Neubauten entsprechen.
Weitere Informationen:
Quelle: Norm SIA 269/8, 2017