Schlüsselbegriff: Brandschutz

Passende Fragen und Antworten

Müssen bestehende Gebäude bei einem Umbau oder einer Sanierung entsprechend der aktuell gültigen Brandschutzvorschriften ertüchtigt werden?

Gemäss der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF müssen bestehende Bauten und Anlagen an die aktuell geltenden Brandschutzanforderungen angepasst werden, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden. Zudem müssen bestehende Bauten ertüchtigt werden, wenn die Gefahr für Personen besonders gross ist, unabhängig weiterer baulicher Eingriffe.
Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Es liegt im Ermessensspielraum der zuständigen feuerpolizeilichen Behörde, abzuwägen, in welcher Art und in welchem Umfang Anpassungen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes notwendig sind. Bereiche oder Teile des Gebäudes, die nicht vom Umbau oder einer Umnutzung betroffen sind, müssen gegebenenfalls nicht angepasst werden – sofern keine zusätzliche Gefährdung entsteht.

Kann bei Sanierungen oder Umbauten von den Standardkonzepten und -massnahmen der Brandschutzvorschriften abgewichen werden?

Ja, sofern die Schutzziele für das Einzelobjekt mit anderen Massnahmen gleichwertig erreicht werden können. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Brandschutzbehörde.
Für die Beurteilung von Brandgefahr, Brandrisiko oder konzeptionellen Ansätzen sind Nachweisverfahren zulässig.

Wo lassen sich weiterführende Hinweise zum Brandschutz beim Bauen im Bestand finden?

Die Gebäudeversicherungen der Kantone AG, BE, FR, GR, NE, SO, SG und VS haben gemeinsam die Webplattform Heureka initiiert. Diese beinhaltet einen spezifischen Themenfokus «Umbau, Sanierung und Umnutzung». Die Plattform zeigt die jeweilige Handhabung konkreter Fallbeispiele in den Kantonen der beteiligten Gebäudeversicherungen auf. In den übrigen Kantonen können andere spezifische Bestimmungen gelten und die Vollzugspraxis abweichen.