Kann bei Sanierungen oder Umbauten von den Standardkonzepten und -massnahmen der Brandschutzvorschriften abgewichen werden?

Ja, sofern die Schutzziele für das Einzelobjekt mit anderen Massnahmen gleichwertig erreicht werden können. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Brandschutzbehörde.
Für die Beurteilung von Brandgefahr, Brandrisiko oder konzeptionellen Ansätzen sind Nachweisverfahren zulässig.

Weitere Informationen:

Hinweis: Mit der Revision der Brandschutzvorschriften 2026 wird der Fokus noch stärker auf eine risikobasierte Evaluation der Massnahmen gerichtet.

Quelle: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Brandschutznorm 1–15 / 01.01.2015,
Art. 11 Abweichungen von Standardkonzepten, Art. 12 Nachweisverfahren

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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