Müssen bestehende Gebäude bei einem Umbau oder einer Sanierung entsprechend der aktuell gültigen Brandschutzvorschriften ertüchtigt werden?

Gemäss der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF müssen bestehende Bauten und Anlagen an die aktuell geltenden Brandschutzanforderungen angepasst werden, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden. Zudem müssen bestehende Bauten ertüchtigt werden, wenn die Gefahr für Personen besonders gross ist, unabhängig weiterer baulicher Eingriffe.
Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Es liegt im Ermessensspielraum der zuständigen feuerpolizeilichen Behörde, abzuwägen, in welcher Art und in welchem Umfang Anpassungen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes notwendig sind. Bereiche oder Teile des Gebäudes, die nicht vom Umbau oder einer Umnutzung betroffen sind, müssen gegebenenfalls nicht angepasst werden – sofern keine zusätzliche Gefährdung entsteht.

Weitere Informationen:

Quelle: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Brandschutznorm 1–15 / 01.01.2015, Art. 2 Geltungsbereich

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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