Im Rahmen der Besitzstandsgarantie dürfen bestehende Bauten saniert und umgebaut werden, auch wenn sie nicht den aktuelll geltenden Vorgaben entsprechen.
Weitere Informationen:
Der Bestandesschutz ist in den kantonalen Baugesetzen geregelt. Die Nutzung bestehender Bauten ist geschützt, sofern ihr keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstehen.
Im Kanton Zürich beispielsweise ist der Bestandesschutz in § 357 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) festgeschrieben.
Quelle: Kantonale Planungs- und Baugesetze