Welche Bestimmungen hinsichtlich Barrierefreiheit gelten bei einem Eingriff in den Bestand, sofern die Beseitigung baulicher Hindernisse erforderlich ist?

Die konkreten Bestimmungen sind kantonal geregelt, in der Regel mit Bezug auf die Norm SIA 500. Sie kommen beim Erreichen der Mindestanzahl Wohnungen beziehungsweise Arbeitsplätze und innerhalb der Verhältnismässigkeit zur Anwendung. Bei gegebenen Erschwernissen im Bestand bietet die Norm SIA 500 mit den als «bedingt zulässig» bezeichneten Lösungen einen Spielraum für begründete Ausnahmen von den Regelvorgaben. Die Beurteilung der ausreichenden Erfüllung liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde.

Weitere Informationen:

Die Website Hindernisfreie Architektur hält Auszüge aus den relevanten Gesetze der jeweiligen Kantone fest.

Allgemein empfielt es sich, die zuständige Behörde frühzeitig beizuziehen.

Quelle: Kantonale Vorschriften, oft Verweis auf SIA 500

Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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