Die Kosten für den Einbau eines Lifts in ein Wohnhaus gelten als unverhältnismässig. Müssen dennoch Anpassungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Türverbreiterungen?

In den Normen und Gesetzen gibt es keine konkreten Aussagen dazu. Die vorgeschlagene Lösung ist von den Planenden zu begründen und ihre Akzeptanz liegt im Ermessensspielraum der bewilligenden Behörde respektive der zuständigen Beratungsstelle.

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Zuletzt geändert am: 16. März 2026

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