Diverses
Der Umbau eines Gebäudes zwecks Nutzungsänderung, Erweiterung oder anderweitiger Anpassungen an neue Bedürfnisse bringt häufig weitere bauliche Massnahmen mit sich, um aktuelle Anforderungen wie den Schallschutz oder das Parkplatzangebot zu erfüllen. Im Bestand können die räumlichen oder strukturellen Begebenheiten die Erfüllung der veränderten Anforderungen erschweren oder verunmöglichen. Beispielweise kann der Einbau einer Trittschalldämmung in Konflikt mit der lichten Raumhöhe stehen oder die Aufstockung der Wohneinheiten mit dem vorhandenen Parkplatzangebot. Mit Bezug auf entsprechende Ausnahmen oder alternative Massnahmen ist ein Umbau unter Umständen dennoch realisierbar.
Im Rahmen der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) unternimmt der Kanton Zürich zurzeit Bestrebungen, um künftig Erleichterungen für das Bauen im Bestand zu ermöglichen. So sollen unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen beispielsweise von der minimalen lichten Raumhöhe, dem Parkplatzbedarf oder dem Grenzabstand möglich sein. (PBG-Revision «Erleichtertes Bauen im Bestand», Vernehmlassung vom September 2025.)