Energie

Die Energieeffizienz und die Dekarbonisierung lassen sich auch mit dem Erhalt des Bestands fördern. Dabei gibt es für den Bestand einen gewissen Spielraum bei der Wahl des Nachweises. Bestehende Gebäude weisen häufig ein Potenzial für die Verminderung des Energieverbrauchs auf. Mit gezielten Massnahmen kann in der Gesamtbetrachtung oft eine signifikante Reduktion erreicht werden, wobei diese mit den Massnahmen zur Vermeidung von Bauschäden abzustimmen sind.
Die nachfolgenden Fragestellungen vermitteln Wissen, wo in geltenden Gesetzen und Normen mögliche Erleichterungen und Besonderheiten für bestehende Bauten zu finden sind.

Fragen und Antworten zu Energie

Ohne bauliche Eingriffe gilt der Bestandsschutz. Bei einem Umbau gelten gemäss SIA 380/1 weniger strenge Werte für den Einzelbauteilnachweis sowie den Systemnachweis als bei einem Neubau. Für neue Bauteile (zum Beispiel Dachlukarnen) oder neu beheizte Räume (zum Beispiel ausgebautes Dachgeschoss) müssen im Rahmen eines Umbaus die gleichen Anforderungen wie bei einem Neubau erfüllt werden.

Der Einzelbauteilnachweis nach SIA 380/1 erlaubt, nur einzelne Bauteile zu dämmen. Einzelmassnahmen sind möglich und es muss nicht die gesamte Gebäudehülle energetisch erneuert werden.

Bei einer Gesamtsanierung oder bei einem Umbau bietet der Systemnachweis nach SIA 380/1 Flexibilität, sodass weniger gedämmte Bauteile mit besser gedämmten kompensiert werden können. Es gilt, den Heizwärmebedarf für Umbauten einzuhalten. Bei der Sanierung von einzelnen Bauteilen kommt in der Regel der Einzelbauteilnachweis zur Anwendung. Hier gelten die Grenzwerte nach SIA 380/1, die pro Bauteil erreicht werden müssen.

Ein Bauteil muss energetisch ertüchtigt werden, wenn es vom Umbau betroffen ist. Das gilt, wenn an einem Bauteil im Zuge des Umbaus mehr als blosse Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (wie zum Beispiel Reinigung, Anstrichserneuerung, Reparatur Aussenputz) vorgenommen werden. Wird zum Beispiel der Aussenputz vollflächig ersetzt, gelten diese Gebäudehüllenpartien als «vom Umbau betroffen». Fenster werden beim Einzelbauteilnachweis nach SIA 380/1 separat betrachtet und sind nicht an den energetischen Zustand der opaken Fassade geknüpft.

Bei einer Sanierung der Gebäudehülle muss nicht gleichzeitig das Heizsystem ersetzt werden. Bei Gebäudeerweiterungen sind die zu ergreifenden Massnahmen am Heizsystem von der Dimension der Erweiterung abhängig.

Die Neuinstallation oder Ergänzung von Elektroheizungen oder -boilern ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Infrarotheizungen. Nach den neuen Energievorschriften müssen sie innerhalb der nächsten Jahre ersetzt werden, das genaue Datum variiert je nach Kanton. Ausnahmen können mit den Behörden geprüft werden.

Bauwerke zum Thema

Sanierung und Aufstockung Lindendorf II Ostermundigen

Wohnsiedlung Lindendorf

Verbesserung der Energiebilanz mittels Aufstockung: Um die intakten Fassaden nicht zusätzlich dämmen zu müssen, den Energieverbrauch aber trotzdem reduzieren zu können, wurde bei der Siedlung Lindendorf in Ostermundigen die Gebäudehülle der bis zu dreigeschossigen Aufstockungen stärker gedämmt als erforderlich.

Felix Platter-Spital

Energetische Ertüchtigung der Fassade durch zusätzliche Raumschicht: Beim Felix Platter-Spital in Basel wurde die filigrane, denkmalgeschützte Südfassade durch eine innere Fassadenschicht ergänzt. Der Zwischenraum enthält nun Loggien.

Schlüsselbegriffe zu diesem Thema

Bauteil Einzelbauteilnachweis Energiebezugsfläche erneuerbar Ersatzpflicht Fassadensanierung Gebäudelabel Heizsystem Heizwärmebedarf Minergie SIA 380/1 Systemnachweis U-Wert Vollzugshilfe EN-101

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