Brandschutz
Seit 2005 gelten in der ganzen Schweiz die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften (BSV, Ausgabe 2015) bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Diese legen den Mindeststandard fest und können durch die Kantone oder Gemeinden mit zusätzlichen Auflagen ergänzt werden.
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Brandschutzvorschriften ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. In vielen Kantonen erfolgt er durch die kantonale Gebäudeversicherung, teilweise aber auch durch andere kantonale oder kommunale Behörden. Die Vollzugspraxis bezüglich der Anwendung von Ermessensspielräumen und des Verhältnismässigkeitsprinzips unterscheidet sich somit von Kanton zu Kanton.
Die Gebäudeversicherungen der Kantone AG, BE, FR, GR, NE, SO, SG und das kantonale Amt für Feuerwesen VS haben gemeinsam die Webplattform Heureka initiiert. Diese beinhaltet einen spezifischen Themenfokus «Umbau, Sanierung und Umnutzung». Die Plattform zeigt die jeweilige Handhabung konkreter Fallbeispiele in den Kantonen der beteiligten Gebäudeversicherungen auf. In den übrigen Kantonen können andere spezifische Bestimmungen gelten und die Vollzugspraxis abweichen. Die erforderlichen Massnahmen bezüglich Brandschutz sind bei Sanierungen und Umbauten generell projektabhängig. Sie werden in der Regel vom Planungsteam zusammen mit der zuständigen Fachstelle evaluiert. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens fliesst die Beurteilung des Projekts durch die feuerpolizeiliche Fachinstanz in den Bauentscheid ein.
