Tragwerk
2011 trat die neue Normenreihe SIA 269 Grundlagen der Erhaltung von Tragwerken in Kraft. Damit liegt ein vollständiges und konsistentes Hilfsmittel für die Analyse und Beurteilung bestehender Tragwerke vor. Es ermöglicht den Tragwerksplanenden, das Tragverhalten bestehender Bauwerke auf einheitliche Weise abzuschätzen, Erhaltungsziele zu formulieren, die Anforderungen an Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit festzulegen sowie klare Kriterien zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Erhaltungsmassnahmen anzuwenden.
Mit der Norm SIA 269/8 Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben (Ausgabe 2017) liegt eine spezifische Norm zur Beurteilung der Erdbebensicherheit bestehender Bauwerke vor. Neben Hinweisen zur Beurteilung von Bestandesbauten erlaubt die Norm Abweichungen von den Anforderungen an Neubauten mittels einer Beurteilung der Verhältnismässigkeit.
Fragen und Antworten zu Tragwerk
Bauwerke zum Thema
Erdbebenverstärkung in der Dämmebene. Auf die Fassade des Mehrfamilienhauses an der Avenue de Sécheron in Genf wurde ein aussteifender Rahmen aus Brettschichtholz geschraubt und in die Aussenwärmedämmung integriert. Dadurch entfielen Massnahmen im Innern und die Wohnungen konnten während der Sanierung bewohnt bleiben.
Hochhausanbau mit Fuge. Eine 70 cm breite Fuge trennt die vier bestehenden Scheibenhochhäuser an der St. Albanteich-Promenade in Basel von ihren punktförmigen Anbauten. Die Fuge verhindert das Zusammenstossen im Erdbebenfall und minderte während der Bauzeit die Lärmübertragung in den bewohnten Bestand.
Erdbebenertüchtigung im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Beim Mehrfamilienhaus Langensand in Luzern wurde davon Gebrauch gemacht, dass der Erfüllungsfaktor von 1.0 im Bestand nicht zwingend ist. Die Erdbebensicherheit wurde von 0.3 auf «nur» 0.73 erhöht.
Erdbebenwiderstand im Bestand wird mühelos erfüllt. Die 1982 erbaute Siedlung Winzerhalde in Zürich hat einen Erfüllungsfaktor von 1.04 und schneidet damit besser ab, als es von einem Neubau gefordert wird.
Schlüsselbegriffe zu diesem Thema
Baurecht
Durchbiegung
Erdbebensicherheit
Erneuerungszyklus
Haftung Baumängel
Nutzungsvereinbarung
Objektprüfung
Sorgfaltspflicht
Verhältnismässigkeit