Für Wohnbauten konventioneller Bauart (freistehend, bis zweigeschossig), die keine gravierenden Schwachstellen aufweisen (wie beispielsweise fehlende Tragwände in eine Richtung), ist in der Regel eine ausreichende Erdbebensicherheit vorhanden; eine Überprüfung der Erdbebensicherheit ist nicht notwendig. Weitere Informationen: Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Stiftung für Baudynamik und Erdbeningenieurwesen (Hg.), Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher?, 2021
Archiv: Wissensdatenbank
Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen
Muss bei einer Sanierung eines Büro- oder Wohngebäudes die Erdbebensicherheit gemäss den Anforderungen an Neubauten erfüllt werden?
Für bestehende Gebäude gelten nicht die gleichen Anforderungen wie für Neubauten. Es darf vom Zielwert der Erdbebensicherheit an Neubauten abgewichen werden, sofern die Kosten für die Erdbebenertüchtigung nicht verhältnismässig sind. Die Norm SIA 269/8 beschreibt das Vorgehen zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit (Nachweisverfahren, Emittlung Verhältnismässigkeit, etc.). Für bestehende Gebäude gelten jedoch Mindestanforderungen, die je nach Nutzung […]
Muss ich ihm Rahmen einer Baueingabe für eine Sanierung oder einen Umbau einen Nachweis der Erdbebensicherheit erbringen?
Das Baurecht ist Sache der Kantone. In den meisten Kantonen gibt es für Baugesuche von privaten Bauherrschaften und für entsprechende Baubewilligungen keine expliziten Auflagen und auch keine baurechtlichen Kontrollen bezüglich der Erdbebensicherheit. Das gilt sowohl für Neu- als auch für Umbauten, wobei es Ausnahmen gibt (zum Beispiel die Kantone Wallis und Basel-Stadt). Weitere Informationen: Quelle: […]
Bei einer Holzbalkendecke bestehen grosse Durchbiegungen, die die normativen Anforderungen nicht erfüllen. Sind Massnahmen zur Reduktion der Durchbiegungen notwendig?
In der Norm werden Durchbiegungen von Tragwerksteilen unter dem Begriff Gebrauchtsauglichkeit geregelt. Die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit oder allfällige Abweichungen davon, in diesem Fall die Deckendurchbiegungen, können mit der Eigentümerschaft festgelegt werden, falls die Behebung beispielweise zu unverhältnismässigen Kosten führen würde. Üblichweise wird dies im Dokument «Nutzungsvereinbarung» gemacht. Abweichungen von der Tragsicherheit sind hingegen zu […]
Gelten für eine Sanierung oder einen Umbau die gleichen energetischen Anforderungen wie für einen Neubau?
Ohne bauliche Eingriffe gilt der Bestandsschutz. Bei einem Umbau gelten gemäss SIA 380/1 weniger strenge Werte für den Einzelbauteilnachweis sowie den Systemnachweis als bei einem Neubau. Für neue Bauteile (zum Beispiel Dachlukarnen) oder neu beheizte Räume (zum Beispiel ausgebautes Dachgeschoss) müssen im Rahmen eines Umbaus die gleichen Anforderungen wie bei einem Neubau erfüllt werden. Weitere […]
Muss ein Gebäude bei einer Sanierung oder einem Umbau überall gleich gut gedämmt werden?
Der Einzelbauteilnachweis nach SIA 380/1 erlaubt, nur einzelne Bauteile zu dämmen. Einzelmassnahmen sind möglich und es muss nicht die gesamte Gebäudehülle energetisch erneuert werden. Weitere Informationen: Bei der Dämmung einzelner Bauteile sind die U-Werte nach SIA 380/1 einzuhalten; es gelten gegenüber einem Neubau erleichterte Werte. Bei einer umfassenderen energetischen Sanierung oder bei einem Umbau bietet […]
Ist es möglich, eine Dämmmassnahme an anderer Stelle zu kompensieren, wenn an bestimmten Orten eine bauliche Umsetzung nicht realisierbar ist?
Bei einer Gesamtsanierung oder bei einem Umbau bietet der Systemnachweis nach SIA 380/1 Flexibilität, sodass weniger gedämmte Bauteile mit besser gedämmten kompensiert werden können. Es gilt, den Heizwärmebedarf für Umbauten einzuhalten. Bei der Sanierung von einzelnen Bauteilen kommt in der Regel der Einzelbauteilnachweis zur Anwendung. Hier gelten die Grenzwerte nach SIA 380/1, die pro Bauteil […]
Muss bei einer Fassadensanierung in jedem Fall die Gebäudehülle gedämmt werden?
Ein Bauteil muss energetisch ertüchtigt werden, wenn es vom Umbau betroffen ist. Das gilt, wenn an einem Bauteil im Zuge des Umbaus mehr als blosse Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (wie zum Beispiel Reinigung, Anstrichserneuerung, Reparatur Aussenputz) vorgenommen werden. Wird zum Beispiel der Aussenputz vollflächig ersetzt, gelten diese Gebäudehüllenpartien als «vom Umbau betroffen». Fenster werden beim Einzelbauteilnachweis […]
Muss eine Heizung, die mit fossilem Brennstoff oder Strom betrieben wird, bei einer Gebäudesanierung/-erweiterung ersetzt werden?
Bei einer Sanierung der Gebäudehülle muss nicht gleichzeitig das Heizsystem ersetzt werden. Bei Gebäudeerweiterungen sind die zu ergreifenden Massnahmen am Heizsystem von der Dimension der Erweiterung abhängig. Weitere Informationen: Kleinere Erweiterungen gemäss der MuKEn-Vollzugshilfe EN-101 lösen keine unmittelbare Ersatzpflicht für die bestehende fossile oder strombetriebene Heizung aus. Voraussetzung für eine sogenannte Bagatell-Erweiterung ist, dass die […]
Kann eine Elektroheizung oder ein Elektroboiler bei einer Gebäudesanierung/-erweiterung ersetzt oder erweitert werden?
Die Neuinstallation oder Ergänzung von Elektroheizungen oder -boilern ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Infrarotheizungen. Nach den neuen Energievorschriften müssen sie innerhalb der nächsten Jahre ersetzt werden, das genaue Datum variiert je nach Kanton. Ausnahmen können mit den Behörden geprüft werden. Weitere Informationen: Boiler können an die Heizung angehängt werden, oft macht aber auch […]
Kann ein saniertes Gebäude mit einem Label zertifiziert werden, zumal gewisse Kriterien bei Bestandsbauten nicht beeinflussbar sind?
Gebäude können als Erneuerung mit einem Gebäudelabel zertifiziert werden. Dabei kennen verschiedene Label Erleichterungen bei den Anforderungen an Erneuerungen gegenüber Neubauten. Weitere Informationen: Quelle: Anwendungshilfe SNBS-Hochbau 2023.1, Version 2025.2Minergie.ch (Minergie Systemerneuerung oder Systemnachweis nach Minergie); die Liste ist nicht abschliessend.
Gibt es bei Sanierungen Erleichterungen bezüglich der Anforderungen an den Schallschutz?
Erleichterungen gegenüber den Neubauanforderungen gibt es beim Trittschall.Falls die Vorschriften nicht eingehalten werden können, sind individuelle Lösungen mit der Bewilligungsbehörde zu suchen, wobei auch die Verhältnismässigkeit berücksichtigt wird. Innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es grundsätzlich keine Vorschriften. Weitere Informationen: Der Schallschutz im Hochbau ist in der Norm SIA 181 geregelt. Sie regelt den Schallschutz zwischen den […]
In einer Wohnung an einer lärmigen Strasse werden die Immissionsgrenzwerte überschritten. Darf die Nutzung nach der Sanierung unverändert belassen werden?
Bauvorhaben werden nur auf die geltenden Vorschriften bezüglich Lärm geprüft, wenn neue oder wesentlich veränderte Gebäudeteile mit lärmempfindlichen Räumen entstehen. Das Vorgehen für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten regelt Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Werden im Rahmen einer Sanierung neue Bauteile eingebaut, so sind deren Schalldämmmasse entsprechend der Immissionswerte zu dimensionieren. Bei Überschreitungen des Alarmwerts liegen […]
Muss beim Ersatz eines Bodenbelags der Schallschutz verbessert werden?
Wenn der Ersatz des Bodenbelages bei gleichbleibender Nutzung zu keiner Verschlechterung führt, also wenn zum Beispiel kein weicher Belag durch einen harten Belag ersetzt wird, muss keine Anpassung vorgenommen werden, auch wenn der Schallschutz des Gesamtaufbaus ungenügend ist. Weitere Informationen: Quelle: SIA 181:2020 – Schallschutz im Hochbau, Art. 1.1.1.3 Umbauten
Wie können Schallmessungen im Bestand die Massnahmen an innenliegenden Trennbauteilen zwischen den Nutzungseinheiten beinflussen?
Sofern eine rechnerische Abschätzung nicht mit ausreichender Sicherheit oder Genauigkeit möglich ist, weil Informationen (zum Beispiel zum genauen Deckenaufbau) fehlen, können Schallmessungen im Bestand sinnvoll sein, um eine verlässliche Aussage zu machen. Anhand der Messergebnisse können die Massnahmen definiert werden. Es besteht die Möglichkeit, diese auf das Minimum zu reduzieren, wenn die Messwerte ein besseres […]
Muss bei jedem baulichen Eingriff im Bestand eine Prüfung der Barrierefreiheit stattfinden?
Erst bei der Notwendigkeit einer Baubewilligung besteht die Pflicht zur Prüfung und Beseitigung baulicher Hindernisse. Gemäss Art. 3 BehiG sind davon Gebäude betroffen, die mehr als 8 Wohnungen beziehungsweise mehr als 50 Arbeitsplätze aufweisen. Manche Kantone legen tiefere Mindestzahlen fest. Weitere Informationen: Im Kanton Bern beispielsweise müssen Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten barrierefrei zugänglich […]
Sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei einem Umbau dieselben wie bei einem Neubau?
Die Norm SIA 500 sieht reduzierte, sogenannte «bedingt zulässige» Mindestmasse vor, wo Gegebenheiten im Bestand die Erfüllung der Normalmasse verhindern. Weitere Informationen: Die bedingt zulässige Kabinengrösse für Lifte in öffentlichen Bauten und Wohnbauten beträgt zum Beispiel 1.00 m x 1.25 m statt regulär 1.10 m x 1.40 m. Quelle: Art. 3.7.3 SIA 500
Welche Bestimmungen hinsichtlich Barrierefreiheit gelten bei einem Eingriff in den Bestand, sofern die Beseitigung baulicher Hindernisse erforderlich ist?
Die konkreten Bestimmungen sind kantonal geregelt, in der Regel mit Bezug auf die Norm SIA 500. Sie kommen beim Erreichen der Mindestanzahl Wohnungen beziehungsweise Arbeitsplätze und innerhalb der Verhältnismässigkeit zur Anwendung. Bei gegebenen Erschwernissen im Bestand bietet die Norm SIA 500 mit den als «bedingt zulässig» bezeichneten Lösungen einen Spielraum für begründete Ausnahmen von den Regelvorgaben. Die […]
Müssen bei einem Umbau alle baurechtlich und technisch realisierbaren Anpassungen zugunsten der Barrierefreiheit umgesetzt werden?
Es dürfen seitens Behörden nur verhältnismässige Anpassungen zur Beseitigung von baulichen Hindernissen verlangt werden. Als verhältnismässig gelten gemäss Art. 12 BehiG Massnahmen, deren Kosten maximal 5 % des Gebäudeversicherungswerts beziehungsweise 20 % der Renovationskosten betragen; relevant ist der tiefere Wert. Weitere Informationen: Massgeblich sind der Gebäudeversicherungswert vor dem Umbau beziehungsweise die Umbaukosten ohne besondere Massnahmen […]
Die Kosten für den Einbau eines Lifts in ein Wohnhaus gelten als unverhältnismässig. Müssen dennoch Anpassungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Türverbreiterungen?
In den Normen und Gesetzen gibt es keine konkreten Aussagen dazu. Die vorgeschlagene Lösung ist von den Planenden zu begründen und ihre Akzeptanz liegt im Ermessensspielraum der bewilligenden Behörde respektive der zuständigen Beratungsstelle. Weitere Informationen: Quelle: –
Müssen Geländerhöhen angepasst werden, wenn am Gebäude bloss Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden?
Weicht der Bestand von der aktuellen Norm SIA 358:2010 ab, muss nicht zwingend eine Gefährdung vorliegen (vergleiche Dokumentation D 0158 Geländer und Brüstungen – Aspekte zur Anwendung der Norm SIA 358). Wichen die Schutzelemente aber bereits zum Zeitpunkt der Erstellung von der damals gültigen Norm respektive Empfehlung ab (SIA 358:1978) und lässt sich in den […]
Bei einer Gebäudesanierung wird festgestellt, dass das Geländer die Anforderungen der Norm SIA 358 nicht erfüllt. Was ist zu tun?
Führt die Sanierung zu keiner Minderung der Absturzsicherheit, muss dargelegt werden, warum die vollständige Einhaltung der Norm nicht möglich oder nicht verhältnismässig ist, beispielsweise aufgrund baulicher Gegebenheiten beim Bestand, Denkmalschutz oder unverhältnismässiger Kosten. In diesem Fall ist aufzuzeigen, wie trotz der Abweichung von der Norm ein gleichwertiges Schutzniveau hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit erreicht werden […]
Der Einbau eines neuen Bodenbelags verringert die massgebende Höhe der bestehenden Absturzsicherung unter das Minimum der Norm. Muss die Absturzsicherung angepasst werden?
Bei baulichen Veränderungen im Bestand können diesbezüglich keine Abweichungen/Erleichterungen geltend gemacht werden. Beispiel aus der Bewilligungspraxis der Stadt Zürich: Die in der Regel im Bestand zulässige Abweichung von ±15% der erforderlichen Geländerhöhe ist im Falle von Veränderungen direkt angrenzender Bauelemente (zum Beispiel Ersatz Bodenaufbau) explizit ausgeschlossen. In diesem Fall gelten die Anforderungen an neue Schutzelemente. […]
Muss bei einer Umnutzung, mit oder ohne baulicher Veränderungen, eine mechanische Lüftung eingebaut werden?
Nach SIA 180 ist immer ein Lüftungskonzept erforderlich. Ein Nutzungskonzept ist die Voraussetzung für ein Lüftungskonzept. Für die Baueingabe sind gemäss MuKEn Angaben zum Lüftungskonzept zu machen (Nachweis EN-105). Es sind verschiedene Lösungen möglich – eine natürliche, eine mechanische oder eine kombinierte Lüftung. Bei Wohn- und Büronutzungen ist nicht zwingend eine mechanische Lüftung erforderlich. An […]